Pflegefachmann/Pflegefachfrau

Ausbildung an der Pflegeschule
(Berufsfachschule für Pflegeberufe)


Eine Pflegeausbildung - 3 Berufsfelder

Die bis vor wenigen Jahren getrennten Ausbildungen in der Altenpflege, Gesundheits-/Kinderkrankenpflege und Gesundheits-/Krankenpflege sind inzwischen zu einer EU-weit anerkannten „generalistischen Pflegeausbildung“ zusammengeführt.

Schau doch mal rein und besichtige die Lernbedingungen in unserer Pflegeschule und im Lernlabor in Bautzen oder im Lernlabor in Sebnitz.


Bewirb Dich jetzt für die Ausbildung
Pflegefachmann / Pflegefachfrau!

Weitere Informationen zur Pflegeausbildung: Beratungsstelle Pflegeausbildung Sachsen


Weitere Infos zur Ausbildung

Beginn:
1. September 2025

Ort:
Bautzen und Sebnitz

Ausbildungsdauer:
3 Jahre

Ausbildungskosten:
kein Schulgeld
monatliche Ausbildungsvergütung der Ausbildungseinrichtung

Download: Steckbrief Pflegefachfrau/Pflegefachmann

Zugangsvoraussetzungen:

  • Realschulabschluss oder
  • Hauptschulabschluss + eine zweijährige abgeschlossene Erstausbildung oder
  • abgeschlossene Ausbildung in der Alten- und Krankenpflegehilfe

 

Folgende Unterlagen benötigen wir für deine Bewerbung:

  • Bewerbungsanschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Abschlusszeugnisses
  • Kopie des Berufsabschlusses (wenn Hauptschulabschluss)
  • Praktikumsbeurteilung
  • Adressierte und frankierte Rückumschläge C4 Versandtasche und DIN-lang Umschlag
  • Bescheinigung des Hausarztes über die gesundheitliche Eignung für die Berufsausübung,
    welche nicht älter als 3 Monate ist (Abgabe erst bei Aufnahme der Ausbildung)
  • Ausbildungsvertrag

Die Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/Pflegefachmann gliedert sich in:

Theoretische Ausbildung (2100 Unterrichtsstunden)

  • Pflegeprozesse und Pflegediagnostik
  • Pflegewissenschaft und Berufsethik
  • Kommunikation und Beratung
  • ...

Praktische Ausbildung  (mind. 2500 Stunden)

Berufspraktische Erfahrungen werden im eigenen Ausbildungsbetrieb und weiteren Einrichtungen der medizinischen Versorgung z. B. stationäre, ambulante Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern sowie psychiatrischen, pädiatrischen und Rehabilitationseinrichtungen erworben.