Heilpädagogische Zusatzqualifizierung

Heilpädagogische Zusatzqualifikation

Fortbildung von pädagogischen Fachpersonal und Pflegefachkräften die dazu befähigt, die heilpädagogische Integration und Förderung behinderter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener im Rahmen der Gruppenarbeit in einer entsprechenden Einrichtung zu planen, durchzuführen und zu evaluieren.


Die heilpädagogische Zusatzqualifizierung ist eine vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales empfohlene Fortbildung.

Die Fortbildung schließt mit dem Fachgespräch ab.

Bei erfolgreicher und vollständiger Teilnahme an der Fortbildung erhalten Sie von uns ein Zertifikat.

 

Zugangsvoraussetzungen:

Sie sollten

  • über eine abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen, sozialpflegerischen, sozialpädagogischen Bereich oder im handwerklichen Bereich (gilt nur für den Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen) verfügen

    und

  • eine mindestens einjährige berufliche Erfahrung in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten, einem Kinderhort (einschließlich der integrativen Formen) oder in einer heilpädagogischen Kindertagesstätte, in einer Werkstatt für behinderte Menschen (einschließlich Förder- und Betreuungsgruppen), in Wohnstätten für Behinderte (einschließlich Wohnpflegeheime), in einem ambulanten Dienst für Menschen mit einer Behinderung oder in einer ambulanten (Pflegedienst) oder stationären (Pflegeheim) Pflegeeinrichtung nachweisen können.


Ziele der Fortbildung:

Aufbauend auf bereits erworbene fachspezifische, soziale, kommunikative und reflexive Kernkompetenzen werden vertiefende Kenntnisse im heilpädagogischen, psycholigischen und medizinisch-pflegerischen Bereich erworben.

Ihnen werden Handlungskompetenzen zur Erfüllung von Aufgaben bei der Erziehung, Bildung, Förderung, Pflege und Betreuung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern vermittelt. Darüber hinaus erwerben Sie Kompetenzen zur Erfüllung von Aufgaben bei der Pflege und Betreuung.


Welche Unterlagen muss ich einreichen?

  • beglaubigte Kopien von Zeugnissen und Urkunden über Schul- und Berufsabschlüssen
  • beruflicher Werdegang in tabellarischer Form
  • Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur Teilnahme an der berufsbegleitenden Fortbildung

 

Fördermöglichkeiten:

Die Fortbildung ist zertifiziert. Eine Förderung nach SGB III ist über die Agentur für Arbeit möglich. Wenden Sie sich an Ihren Kundenberater.

Wenn Sie dem Kundenbereich SGB II angehören, sind die Mitarbeiter des zuständigen Jobcenters Ansprechpartner für Sie.

Für Berufstätige ist eine Förderung über Bildungsprämie möglich. Ob Sie diese Förderung erhalten können, erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Beratungsstelle.


Beginn:
Herbst 2024 (1 bis 2-mal wöchentlich 6 bzw. 8 Stunden)

Ort:
Sebnitz

Lehrgangskosten:
2.716,00 Euro/Teilnehmer
2.480,00 Euro/Teilnehmer mit Kooperationsvertrag
(Förderung über Bildungsgutschein oder Bildungsprämie möglich)

Abschlussart:
Lehrgangszertifikat

Dauer:
Theorie: 400 Unterrichtsstunden
Praxis:   400 Stunden

wochentags:
voraussichtlich freitags und samstags

Wo kann ich mich anmelden?
Institut für berufsbildende Fachschulen und Lehrgänge e. V.
Finkenbergstraße 17
01855 Sebnitz

Anmeldeschluss:
28.06.2024

Hier können Sie sich über unser » Kontaktformular bewerben.