Neue Fachschulordnung ermöglicht weiteren Interessenten den Zugang zu den Ausbildungsgängen Erzieher und Heilerziehungspfleger

Zum 1. August tritt in Sachsen eine neue Fachschulordnung in Kraft. Damit werden die Ausbildungsmöglichkeiten vor allem für SchülerInnen, die bisher keinen Realschulabschluss haben, erweitert. So wird SchülerInnen mit beruflicher Ausbildung, die eine Fachschule besuchen aber noch keinen Realschulabschluss besitzen, der Abschluss künftig mit der Versetzung in die zweite Klassenstufe automatisch zuerkannt. Zudem wird nach erfolgreichem Abschluss der Fachschule die bisherige Berufsbezeichnung mit der Bezeichnung "Bachelor Professional" ergänzt. Der Zusatz soll deutlich machen, dass Fachschulabschlüsse mit den entsprechenden akademischen Graden gleichwertig sind. (...) Künftig wird auch Personen mit Hochschulzugangsberechtigung und nachgewiesener einschlägiger sozialpädagogischer Tätigkeit von mindestens sechs Wochen der Zugang zur Fachschule eröffnet. Damit soll dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. So können zum Beispiel Ausbildungen in den Fachrichtungen Heilerziehungspflege und Sozialpädagogik (Erzieher) auch von SchülerInnen ergriffen werden, die über einen Fachoberschulabschluss verfügen (...).

Quelle: www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2023/08/01/neue-schulordnung-fuer-die-fachschule-schafft-mehr-ausbildungsmoeglichkeiten/

Hier findet ihr weitere Informationen zur Ausbildung als Erzieher/in.