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Heilerziehungspfleger/in

Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen, Fachbereich Heilerziehungspflege

Als Heilerziehungspfleger - oder Heppi - arbeitest Du als sozialpädagogisch-pflegerische Fachkräfte in der Behindertenhilfe. Du nimmst am Leben der Menschen mit Behinderung teil, bist deren Bezugsperson und verantwortlich für die selbständige Erziehungs-, Pflege- und außerschulische Bildungsarbeit. Du betreust Menschen mit geistiger, körperlicher, psychischer und seelischer Behinderung und/oder Menschen mit Mehrfachbehinderungen.

Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen, Fachbereich Heilerziehungspflege

Heilerziehungspfleger sind sozialpädagogisch-pflegerische Fachkräfte in der Behindertenhilfe. Sie nehmen am Leben der behinderten Menschen teil und sind deren Bezugsperson und als solche verantwortlich für die selbständige Erziehungs-, Pflege- und außerschulische Bildungsarbeit.

Die Tätigkeiten des Heilerziehungspflegers umfassen alle Aufgaben, die aus der besonderen Lebenslage behinderter Menschen erwachsen. Zur Zielgruppe zählen Menschen mit geistiger, körperlicher, psychischer und seelischer Behinderung und/oder Menschen mit Mehrfachbehinderungen. Ziel der Bemühungen ist es, die ihm Anvertrauten zur größtmöglichen Selbstständigkeit, zu sinnerfülltem Leben und zur Eingliederung in die Gemeinschaft zu erziehen.

Zugangsvoraussetzungen:

  • Realschulabschluss (oder gleichwertiger Bildungsabschluss) und
    der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang förderlichen, nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder
     
  • der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und eine mindestens zweijährige oder soweit sie für den Bildungsgang förderlich ist, mindestens einjährige Berufstätigkeit oder
     
  • eine pflegende Tätigkeit von mindestens sieben Jahren

Inhalte der Ausbildung:

Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und berufspraktischen Unterricht.
Die praktische Ausbildung findet parallel zur schulischen Ausbildung statt.

Ausbildungsfacher/Lernfelder:

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Englisch
  • Sozialkunde
  • Eigene Sozialisation begreifen, berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
  • Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
  • Menschen mit Behinderung/en individuell begleiten und pflegen
  • Die Lebenswelt mit Menschen mit Behinderung/en strukturieren und gestalten
  • Prozesse der Bewegung, Gestaltung und Darstellung weiterentwickeln und Medien anwenden
  • Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
  • Heilerziehungspflegerische Arbeit organisieren, koordinieren und reflektieren sowie Qualität sichern
  • Facharbeit erstellen

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

  • Bewerbungsanschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie der Abschlüsse, welche die Aufnahmevoraussetzung nachweisen
  • Bescheinigung des Hausarztes über die gesundheitliche Eignung für die Berufsausübung, 
    welche nicht älter als 3 Monate ist (Abgabe erst bei Aufnahme der Ausbildung)
  • Beglaubigte Kopie der Abschlusszeugnisses
    (Abgabe erst bei Aufnahme der Ausbildung)
  • "Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde", welches nicht älter 
    als 3 Monate ist (Beantragung erst nach Vertragsabschluss)
  • Adressierte und frankierte Rückumschläge C4 Versandtasche und DIN-lang Umschlag

Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen, Fachbereich Heilerziehungspflege

Heilerziehungspfleger sind sozialpädagogisch-pflegerische Fachkräfte in der Behindertenhilfe. Sie nehmen am Leben der behinderten Menschen teil und sind deren Bezugsperson und als solche verantwortlich für die selbständige Erziehungs-, Pflege- und außerschulische Bildungsarbeit.

Die Tätigkeiten des Heilerziehungspflegers umfassen alle Aufgaben, die aus der besonderen Lebenslage behinderter Menschen erwachsen. Zur Zielgruppe zählen Menschen mit geistiger, körperlicher, psychischer und seelischer Behinderung und/oder Menschen mit Mehrfachbehinderungen. Ziel der Bemühungen ist es, die ihm Anvertrauten zur größtmöglichen Selbstständigkeit, zu sinnerfülltem Leben und zur Eingliederung in die Gemeinschaft zu erziehen.

Zugangsvoraussetzungen:

  • Realschulabschluss (oder gleichwertiger Bildungsabschluss) und
    der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang förderlichen, nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder
     
  • der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und eine mindestens zweijährige oder soweit sie für den Bildungsgang förderlich ist, mindestens einjährige Berufstätigkeit oder
     
  • eine pflegende Tätigkeit von mindestens sieben Jahren

Inhalte der Ausbildung:

Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und berufspraktischen Unterricht.
Die praktische Ausbildung findet parallel zur schulischen Ausbildung statt.

Ausbildungsfacher/Lernfelder:

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Englisch
  • Sozialkunde
  • Eigene Sozialisation begreifen, berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
  • Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
  • Menschen mit Behinderung/en individuell begleiten und pflegen
  • Die Lebenswelt mit Menschen mit Behinderung/en strukturieren und gestalten
  • Prozesse der Bewegung, Gestaltung und Darstellung weiterentwickeln und Medien anwenden
  • Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
  • Heilerziehungspflegerische Arbeit organisieren, koordinieren und reflektieren sowie Qualität sichern
  • Facharbeit erstellen

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

  • Bewerbungsanschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie der Abschlüsse, welche die Aufnahmevoraussetzung nachweisen
  • Bescheinigung des Hausarztes über die gesundheitliche Eignung für die Berufsausübung, 
    welche nicht älter als 3 Monate ist (Abgabe erst bei Aufnahme der Ausbildung)
  • Beglaubigte Kopie der Abschlusszeugnisses
    (Abgabe erst bei Aufnahme der Ausbildung)
  • "Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde", welches nicht älter 
    als 3 Monate ist (Beantragung erst nach Vertragsabschluss)
  • Adressierte und frankierte Rückumschläge C4 Versandtasche und DIN-lang Umschlag

Wo kann ich mich bewerben? 

Bitte sende vollständige Bewerbungsunterlagen per Post an:

Institut für berufsbildende Fachschulen und Lehrgänge e. V.
Finkenbergstraße 17
01855 Sebnitz

oder per E-Mail inkl. aller notwendiger Anlagen an: ibfl.sebnitz@ibfl.de

Weitere Infos zur Ausbildung

Beginn:
17. August 2026

Ort:
Sebnitz

Ausbildungsdauer:
3 Jahre in Vollzeit

Unterrichtszeiten:
in Vollzeit montags bis freitags 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr

Ausbildungskosten:
schulgeldfrei, einmalige Prüfungsgebühr 150,00 Euro

Zugangsvoraussetzungen:

  • Realschulabschluss (oder gleichwertiger Bildungsabschluss) und
    der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang förderlichen, nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer 
    oder
  • der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und eine mindestens zweijährige oder soweit sie für den Bildungsgang förderlich ist, mindestens einjährige Berufstätigkeit 
    oder
  • eine pflegende Tätigkeit von mindestens sieben Jahren

Folgende Unterlagen benötigen wir für Deine Bewerbung:

  • Bewerbungsanschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie der Abschlüsse, welche die Aufnahmevoraussetzung nachweisen
  • Bescheinigung des Hausarztes über die gesundheitliche Eignung für die Berufsausübung, welche nicht älter als 3 Monate ist 
    (Abgabe erst bei Aufnahme der Ausbildung)
  • Beglaubigte Kopie der Abschlusszeugnisses 
    (Abgabe erst bei Aufnahme der Ausbildung)
  • "Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde", welches nicht älter als 3 Monate ist 
    (Beantragung erst nach Vertragsabschluss)
  • Adressierte und frankierte Rückumschläge C4 Versandtasche und DIN-lang Umschlag
  • wenn berufsbegleitend: Nachweis eines bestehendes Beschäftigungsverhältnisses mit einer Einrichtung der Behindertenhilfe im Umfang von mindestens 20 Wochenstunden